Am 11. Juni nahm das dänische Parlament, der Folketing, ein neues Hundegesetz an, welches ab dem 1. Juli in Kraft tritt.
Das neue Hundegesetzt beinhaltet Änderungen zum sogenannten Bissverletzungsparagraphen („skambid“). Bis zur Revision des Gesetzes war es die dänische Polizei, die beurteilte, ob es sich um eine Bissverletzung handelte, die zum Einschläfern eines Hundes führen konnte. In Zukunft können Hundebesitzer hierzu die Einschätzung eines Hundesachverständigen einfordern.
„Natürlich sollen Hunde nicht beißen und es muss die Möglichkeit der klaren Sanktionen geben, wenn dies passiert. Aber Situationen, wo Hunde eingeschläfert werden, weil sie beispielsweise im Spiel einen anderen Hund gebissen haben, dürfen niemals entstehen“, sagt Dan Jørgensen.
Das neue Gesetz gibt sowohl dänischen Hundebesitzern als auch ausländischen Touristen, die ihren Hund mit in den Urlaub nach Dänemark genommen haben, mehr Sicherheit.
Eine weitere Änderung im Gesetz sieht vor, dass es Grundbesitzern nicht länger erlaubt ist, auf einen Hund zu schießen, die auf ihrem Eigentum umherstreunen. Hundebesitzer riskieren dagegen ein Bußgeld von bis zu €270, wenn ihr Hund zum wiederholten Mal auf einem fremden Grundstück umherstreunt.
„Es gibt gar keinen Zweifel daran, dass Besitzer eine Verantwortung für ihre Hunde tragen und sie dafür sorgen müssen, dass diese nicht umherstreunen und sich andere deswegen unwohl fühlen. Gleichzeitig war es ein unhaltbarer Zustand, dass Privatleute auf ihrem Grundstück Sheriff spielen konnten und auf Hunde schossen, die nur auf Erkundungstour waren“, sagt der Minister vom zuständigen Ministerium für Lebensmittel, Landwirtschaft und Fischerei, Dan Jørgensen.
„Insgesamt habe ich versucht, auch die vielen Hundebesitzer anzuhören, die in Sorge waren, dass ihr Haustier vielleicht niedergeschossen oder eingeschläfert werden könnte, weil es wegläuft oder sich mit einem anderen Hund balgt“, sagt Dan Jørgensen.
Sämtliche Fälle bezüglich der Bissverletzungen ruhen, so dass sie nach den neuen Vorgaben behandelt werden können. Das gleiche gilt für Hunde, bei denen bereits eine Entscheidung gefällt wurde, die aber noch nicht eingeschläfert wurden.
Das existierende Verbot gegen 13 Hunderassen bleibt ohne Änderung in Kraft.